Förderung

Da wir als mildtätiger Verein die soziale Teilhabe aller ermöglichen wollen, freuen wir uns, wenn wir euch zur Teilnahme an unseren Veranstaltungen unterstützen können.

Im Rahmen der Förderung können z. B. Eintrittskosten und Fahrtkosten erstattet bzw. übernommen werden.

Die Eintrittskosten können auch ganz diskret im Nachhinein (z. B. per Überweisung) erstattet werden, dazu reicht der Kassenbon als Beleg.

Wir können euch fördern, sofern ihr eine der Anforderungen gemäß Abgabenordnung (AO) § 53 Mildtätige Zwecke erfüllt. Dies könnte z. B. sein, wenn ihr:

  • aufgrund körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen seid.
  • weniger als den 4- bzw. 5-fachen Sozialhilfe-Regelsatz an Einnahmen habt und über kein anrechenbares Vermögen verfügt.
  • Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch erhaltet. (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende)
  • Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch erhaltet. (Sozialhilfe)
  • Leistungen nach dem Wohngeldgesetzes erhaltet.
  • Leistungen nach § 27a des Bundesversorgungsgesetzes erhaltet.
  • Leistungen nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes erhaltet.
  • möglicherweise weitere Gründe.

Sprecht uns an oder schreibt eine Mail an förderung@go-hb.de und nennt uns warum ihr förderfähig seid. Wenn ihr Leistungen bezieht, dann zeigt uns den Leistungsbescheid. Wenn es andere Belege sind, dann die. Ihr dürft sensible Informationen schwärzen, wir brauchen z. B. keine Diagnose oder detaillierten Zahlen, sondern müssen bloß nachvollziehen, dass ihr berechtigt seid.